Die Arzneispezialitätenliste der AGES (»ASP-Liste«) führt jene Arzneimittel, die unter Angabe von PZN und Bezeichnung für ELGA und e‑Rezept vorgesehen sind. Produkte ohne Eintrag in der ASP-Liste (beispielsweise Applikationshilfen oder Import-Artikel) werden als »Sonstige Mittel« ohne PZN verordnet.
Bei diesen Produkten ist in Ermangelung einer PZN in der elektronischen Verordnung keine automatische Zuordnung möglich.
•Scannen Sie die abzugebende Packung. Diese sollte nun leicht abgesetzt unten in der Abgabenspalte aufscheinen.
•Selektieren Sie dann sowohl die Verordnung als auch die gerade gescannte Abgabe und klicken Sie dann auf den Button »Abgabe zuordnen«.
•Mit »OK« wird das Rezept und somit auch die dem Importartikel zugeordnete Abgabe in den Geschäftsfall übernommen, welcher jetzt wie gewohnt abgeschlossen werden kann.