Benutzeranlage

Öffnen Sie in den Stammdaten die Benutzerverwaltung, um weitere Benutzer anzulegen und Berechtigungen zu vergeben.

 

 

Der AIT2 Suchtmittelnachweis verfügt über folgende Berechtigungen:

 

Buchen

 

Der Benutzer hat die Berechtigung Lieferantenbelege, Kundenbelege, Entsorgungsbelege, Korrekturbelege und zu Beginn auch die Ersterfassung (Einbuchung der aktuellen Lagerstände bei Neustart mit dem AIT2 Suchtmittelnachweis) zu buchen.

 

Darüber hinaus hat der Benutzer die Berechtigung die Rückbestätigungsverwaltung aufzurufen, um allfällig fehlgeschlagene Rückbestätigungen von Suchtmittellieferungen nochmals zu übertragen oder als manuell gemeldet kennzuzeichnen (Rückbestätigung per Fax).


 


Signieren

 

Der Benutzer hat die Berechtigung Buchungen zu signieren.

 

Üblicherweise wird diese Berechtigung gemeinsam mit der Buchungsberechtigung vergeben, eine Trennung der beiden Berechtigungen kann jedoch dann sinnvoll sein, wenn eine vertiefte Qualitätssicherung gewünscht ist (Person A führt die Buchungen durch, Person B kontrolliert und signiert die Buchungen).


 


Inventur

 

Der Benutzer hat die Berechtigung die periodische Lagerstandskontrolle als Inventur im System zu dokumentieren.


 


Jahresabschluss

 

Der Benutzer hat die Berechtigung den Jahresabschluss durchzuführen.


 


Suchtmittel

 

Der Benutzer hat die Berechtigung Änderungen im Suchtmittelstamm vorzunehmen.


 


Geschäftspartner

 

Der Benutzer hat die Berechtigung Änderungen bei den Geschäftspartnern (Lieferanten und Kunden) vorzunehmen.


 


Superuser

 

Der Benutzer hat neben allen vorgenannten Berechtigungen folgende Zusatzberechtigungen:

Einstellung der Programmparameter;

Aufruf der Abschlussverwaltung, um einen fehlerhaften Abschluss nötigenfalls aufzuheben;

Manueller Import des Suchtmittel- und Lieferantenstamms (sofern das Programm ohne Internetzugang betrieben wird und der automatische Datendienst nicht genutzt werden kann);

Zusammenführung mehrfach angelegter Suchtmittel oder Lieferanten (Funktion »Überführen« im Lieferanten- und Suchtmittelstamm);

Aufruf der Benutzerverwaltung;

Altdatenübernahme aus dem AIT Suchtmittelnachweis;

Aufruf der Reorganisation, um Aufzeichnungen, die mehr als 3 Jahre zurückliegen, zu löschen.

 

Drucken Sie nach jeder Benutzeranlage die Signaturvereinbarung in zweifacher Ausfertigung und unterzeichnen Sie diese gemeinsam mit dem jeweiligen Benutzer - mit diesem Schritt dokumentieren Sie die Einhaltung des österreichischen Signaturgesetzes im Umgang mit dem AIT2 Suchtmittelnachweis. Ein Exemplar der Signaturvereinbarung verbleibt in der Apotheke, das zweite Exemplar wird vom Benutzer verwahrt.

 

Sie können die Signaturvereinbarung in Papierform aufbewahren oder elektronisch archivieren, indem Sie das Dokument in der Benutzerverwaltung einscannen und dem jeweiligen Benutzer zuordnen (den gewünschten Benutzer anklicken, das zuzuordnende Dokument mit der Maus von der Dokumentenqueue in die Benutzerqueue hinaufziehen und den Button »Änderung speichern« anklicken).