Der AIT2 Suchtmittelnachweis übermittel bei Buchung eines Lieferantenbelegs der Herba Chemosan automatisch via Internet eine elektronische Rückbestätigung. Die Rückmeldung bzw. Rücksendung des Suchtgiftscheins per Fax oder mit dem Fahrer gehören der Vergangenheit an.
Die erfolgreiche Übermittlung dieser Rückbestätigung erkennen Sie im Journal an der Spalte »HC-Bestätigung«. Sollte die Übermittlung einer elektronischen Rückbestätigungen kurzfristig nicht funktionieren, wiederholt das Programm die Übermittlungsversuche von selbst.
Falls einzelne Rückbestätigungen auch längerfristig nicht übertragen werden können, finden Sie im System-Menü unter »Rückbestätigung« zwei Möglichkeiten, mit dem Problem umzugehen:
gewählte Aufträge als manuell gemeldet markieren |
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Das Programm setzt voraus, dass die Bestätigung mittlerweile per Fax oder anderweitig erfolgt ist, und unternimmt keine weiteren Übertragungsversuche. |
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gewählte Aufträge bestätigen |
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Es erfolgt ein sofortiger weiterer Übertragungsversuch. Diese Option ist insbesondere bei einer Prüfung der Übertragungsfehler, die gemeinsam mit Mitarbeitern der Herba Chemosan durchgeführt wird, sinnvoll. |
Falls ein Lieferantenbeleg aufgrund falscher Lieferantenangabe gar nicht seinen Weg in die Rückbestätigungen gefunden hat, führen Sie zunächst die entsprechenden Formalkorrektur am Beleg durch: Nochmaliges Laden des Belegs aus dem Journal, Aufheben der Signatur, Richtigstellung des Lieferanten und anschließende Neuverbuchung. Diese Formalkorrektur führt automatisch zur Rückbestätigung.
Sie können auch mehrere Lieferantenbelege direkt aus dem Journal heraus mit der Kontextmenü-Funktion »Beleg rückbestätigen« nochmals übertragen. Für diese Funktion benötigen Sie die Superuser-Berechtigung.