Rezeptabrechnung

Abrechnung von Covid-19-PCR-Tests

Ab Abrechnungsmonat »September 2021« müssen gratis in der Apotheke durchgeführte Covid-19-PCR-Testungen über eine eigene SonderPZN abgerechnet werden.

 

Die SonderPZN 9031054 - Durchführung/Systemkosten PCR-Test wird wie der neu benötigte Eigenartikel »Covid-19-PCR-Test« Ende August ausgeliefert und mit Monatswechsel zum 01.09.2021 aktiviert werden. Sie müssen diesbezüglich keine weiteren Schritte unternehmen.

 

Mit Abrechnungsmonat »09/2021« finden Sie im »Taxierdialog« eine neue Spalte »PCR-Tests«. Wie gewohnt werden alle kompletten und korrekt ausgefüllten und deshalb in der Listbox angezeigten Rezepte über den Button »alle KK taxieren« bzw »KK Nr. ... taxieren« taxiert.

Fehlerhafte oder unvollständige Rezepte werden ebenfalls in den unteren beiden Fehlersätzen angeführt.

 

Im Übergangszeitraum bis 31.08.2021, also de facto im Abrechnungsmonat »August 2021«, werden in der Apotheke durchgeführte PCR-Testungen über die Covid-19-Antigen-Tests mit den bestehenden SonderPZN 9031002 und 9031025 abgerechnet. Sie werden im Abrechnungsmonat August 2021 auch in der Spalte »Apothekentest« des »Taxierdialogs« angezeigt.

Zusammenlegung aller SVS Krankenkassen zur »SVS der Selbständigen«

Die Abrechnung für die SVS erfolgt für die öffentlichen Apotheken mit Abrechnungsmonat »September 2021« über die »SVS der Selbstständigen« (KK-Nr. 1147). Eine Trennung in »SVS der gewerblichen Wirtschaft« und »SVS der Bauern« ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr notwendig.

 

Alle 18 bisherigen SVS Krankenkassen sind ab September obsolet und werden im AIT2 mit der PV 09/2021 deaktiviert. Die 'gelöschten' Krankenkassen können somit nicht mehr ausgewählt werden. Offene und mit einer 'gelöschten' SVS Krankenkasse in die Taxierung geladene Rezepte können ab »September 2021« nicht mehr taxiert werden.

 

Irrläufer, allfällige Retaxierungen und Nachzügler aus Vormonaten sind ab September ebenfalls über die »SVS der Selbstständigen« (1147) abzurechnen.

 

Die Abgabe von »Sonstigen Mitteln« und »Heilbehelfen und Hilfsmitteln«  (gem. Apothekergesamtvertrag Anlage II und III) auf Rechnung SVS richtet sich nach den bisherigen Bestimmungen der SVS der gewerblichen Wirtschaft. Der Kostenanteil für Heilbehelfe und Hilfsmittel unter Berücksichtigung des jeweils gültigen allfälligen Mindestkostenanteils beträgt für Versicherte der SVS einheitlich 10% des Kassen-Preises. Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr sind vom Kostenanteil befreit.

Abrechnung von Rezepten mit alphanumerischer RezeptID

Für die Verarbeitung von e-Rezepten mit alphanumerischer RezeptID bedurfte es einiger Änderungen im Aufbau der Rezeptabrechnungsdatei, welche am Monatsende an die Gehaltskasse hochgeladen wird. Die Änderungen wurden bereits mit einer Programmversion Ende Juni ausgeliefert.

Abrechnung von e-Rezepten ohne Arzt

Taxierte e-Rezepte mit alphanumerischer RezeptID, die keinen Arzt bzw einen Arzt ohne Kassenvertragsnummer haben, wurden zuletzt von der Gehaltskasse retourniert. Mit dieser Version wird solchen Rezepten bei der Erstellung der Abrechnungsdatei die Dummy-KV-Nr. 999990 hinterlegt.

Taxierdialog: Rezeptpositionen mit SonderPZN als PZN

Vor allem nach Datenübernahmen aus Fremdsystemen werden die »9millionen« SonderPZN direkt für die Positionen von Covid-Test-Rezepten genutzt. Das hatte zur Folge, dass der Taxierdialog diese Rezepte aufgrund der fehlenden Eigenartikel nicht als korrekte Covid-Test-Rezepte erkannt hat. Mit dieser Version werden sonst korrekte und vollständige Positionen mit einer »9millionen« SonderPZN genauso wie Eigenartikel behandelt.

Erkennen und Laden von Blanko-e-Rezepten

Blanko-e-Rezepte sind Papierrezepte mit e-Rezept-Code, welche ein Arzt zB bei Hausbesuchen mit sich führt. Die Verordnungen werden vom Arzt vor Ort am Rezept festgehalten. In der Apotheke muss so ein Blanko-e-Rezept wie ein jetziges Papierrezept erfasst werden. Die Verordnungen können weder aus dem e-Rezept- noch aus dem ELGA-System geladen werden. In einigen Fällen war das Scannen von Blanko-e-Rezepten in der Rezeptabrechnung nicht mehr möglich. Das Programmverhalten wurde richtiggestellt.