Optimierte Suche im »e-Rezepte« Dialog
Die Suche im »e-Rezepte« Dialog konnte deutlich beschleunigt werden. Sie profitieren vor allem bei der mit dem Dialogstart einhergehenden Suche nach taxierbaren offenen Rezepten über dem Verrechnungsgrenzwert. Denn je eher die Suche beendet ist, desto eher können Sie mit der »Automatischen Taxierung« beginnen.
Während die Suche läuft, können Sie weiterhin die Filter neu setzen und auch eine neue Suche starten. Ebenfalls ist die Übernahme von Rezepten in die »Taxierung« weiterhin möglich, auch wenn noch eine Suche läuft.
Keine »Automatische Taxierung« von Besorger-Rezepten mit letzter Abgabe im Folgemonat
Bei e-Rezepte mit Besorgerpositionen ist laut SVC und Krankenkassen das Abgabedatum jener Tag, an dem der letzte Besorger und somit das Rezept vollständig abgegeben wurde. Die automatische Taxierung von e-Rezepten wird jetzt unterbunden, wenn die letzte Abgabe des Rezepts nicht mehr im aktuellen Abrechnungsmonat, sondern im Folgemonat erfolgte.
Beispiel:
–Der Patient kommt am 30. mit einem e-Rezept in Ihre Apotheke. Es muss ein Artikel besorgt werden.
–Der Patient kommt am 02. wieder und holt sich den Besorger ab. Das e-Rezept wird als vollständig abgegeben eingemeldet.
–Sie machen jetzt am 04. Ihre Rezeptabrechnung für den zurückliegenden Abrechnungsmonat. Bisher wurde das e-Rezept, das seit dem 02. kein Besorger-Rezept mehr ist, taxiert und in der Folge auch abgerechnet.
–Das Abgabedatum in der Rezeptabrechnung bzw der Abrechnungsdatei ist der 30., der erste Tag der Abgabe und der Besorger-Eröffnung.
–Das Abgabedatum im e-Card-System ist der 02. der Tag der Abgabe der Besorger-Position.
Der Unterschied zwischen den Abgabedaten und vor allem, dass ein Monatswechsel zwischen ihnen liegt, hat einige Krankenkassen dazu veranlasst, Rezepte zu retaxieren. Diese Rezepte mussten in der Folge ohne Änderungen mindestens einen Monat später nochmals taxiert und abgerechnet werden.
Um Ihnen diese Mehrarbeit zu ersparen, wird mit dieser Version ein Rezept nicht mehr automatisch taxiert, wenn die letzte Abgabe auf dieses Rezept im Folgemonat erfolgte. Der im »e-Rezepte» Dialog angezeigte Taxierfehler lautet » Letzte Abgabe im Folgemonat«. Wir empfehlen, ein solches Rezept im nächsten Abrechnungsmonat zu taxieren. Sie können das Rezept aber auch weiterhin manuell taxieren, müssen dann aber mit einer eventuellen Retaxierung seitens der Krankenkasse rechnen.
Spätestens bei der Durchführung der monatlichen Abrechnung werden in der Rezeptabrechnung die taxierten Rezepte des aktuellen Abrechnungsmonats einer Fehlerprüfung unterzogen. Während die Fehlerprüfungen an sich technisch und funktionell unberührt blieben, wurde die Ausgabe der Prüfungsergebnisse komplett überarbeitet.
Hierfür ersetzt ein neuer Dialog die bisherige Fehlermeldung. Layout und Funktionsweise des neuen Dialogs »Fehlerprüfung« werden Sie an die bereits bekannten Rezeptabrechnungsdialoge zur Taxierung von e-Rezepten oder Covid-19-Tests erinnern.
Bei der Fehlerprüfung als fehlerhaft erkannte Rezepte werden in der Listbox aufgelistet. Fahren Sie mit der Maus über die 'Fehlermeldung' um die komplette Meldung als Tooltip zu sehen.
Die reklamierten Rezepte können jetzt zur Ansicht bzw Korrektur (einzeln oder zu mehreren) ausgewählt und direkt in die »Rezeptübersicht« oder die »Taxierung« übernommen werden. Wurden mehrere Rezepte ausgewählt, um in die »Taxierung« geladen zu werden, so wird wie im Dialog »e-Rezepte« intern eine Rezeptliste erstellt, aus welcher Rezept für Rezept nacheinander in den Tab »Taxierung« geladen wird.
Wird die Fehlerprüfung im Rahmen der Abrechnung gestartet, so gilt wie bisher, dass die Abrechnung nur fortgesetzt bzw durchgeführt werden kann, wenn die Fehlerprüfung keine fehlerhaften taxierten Rezepte mehr findet.
Zum Zweck der Rezeptkontrolle wird im unteren Teil des neuen Dialogs jeweils die Anzahl sowie der Gesamt-Taxwert der aktuell noch offenen
▪Papierrezepte,
▪e-Rezepte und
▪Covid-19-Rezepte
aufgeführt.
Über die jeweils rechts platzierten Buttons kommen Sie an die entsprechende Stelle in der Rezeptabrechnung, um die angeführten Rezepte anschauen und gegebenenfalls taxieren zu können.
Für die Anzeige der offenen Papierrezepte werden der aktuell offene sowie die drei zurückliegenden Abrechnungsmonate berücksichtigt. Bei den e-Rezepten und Covid-19-Rezepten werde alle offenen Rezepte mit Abgabedatum im Zeitraum der letzten 12 Abrechnungsmonate angezeigt.
Der Taxierdialog für Covid-19-Rezepte
Wie zuvor beschrieben, werden im neuen Dialog für die Fehlerprüfung auch die im aktuellen Abrechnungsmonat noch offenen Covid-19-Rezepte angezeigt. Da die monatliche Abrechnung immer mit einer obligatorischen Fehlerprüfung beginnt, entfällt das automatisierte Öffnen des Taxierdialogs für Covid-19-Rezepte nach dem Klick auf den Button »Abrechnung«. Diese Programmänderung wurde bereits mit einer Patchversion Anfang Februar ausgeliefert.
Sollte es offene Covid-19-Testrezepte geben, öffnen Sie über den Button »Covid-19 Rezepte« den Taxierdialog und taxieren die Rezepte dort wie gewohnt.
Neue Filter im »e-Rezepte« Dialog
Im Dialog »e-Rezepte« kann jetzt über den Filter »Änderung zur Verordnung« die Suche auf e-Rezepte mit einem »Apothekenkommentar zum e-Rezept« eingeschränkt werden. Ebenfalls ist es möglich auf e-Rezepte mit Positionen zu filtern, für die die Ärztin Verordnungsinformationen hinterlegt hat.
Eingabe von SVNR und EKVK-Nr
In der Vergangenheit ist es wegen falscher Zeichen in den Feldern für die SVNR und EKVK-Nr wiederholt zu Reklamationen seitens der Gehaltskasse gekommen. Um diese Fehler bereits vor der Taxierung bzw Abrechnung abzufangen, ist von nun an die Eingabe in den Feldern für die SVNR und EKVK-Nr rein numerisch. Befinden sich Buchstaben oder Sonderzeichen in den Feldern »SVNr Patient«, »SVNr Vers« oder »EKVK-Nr«, so wird die Taxierung des Rezepts mit entsprechender Meldung unterbunden.
Zusätzlich wird mit dieser Version auf die korrekte Länge der »EKVK-Nr« geprüft. Diese muss aus exakt 20 Ziffern bestehen. Andernfalls wird die Taxierung des Rezepts mit einer Meldung verhindert.
Rezeptstatus »Offen, Besorger offen« auch für Wahlarzt-Rezepte
Mit der Version 6.0.420 aus dem letzten Dezember wurde der Rezeptstatus »Offen, Besorger offen« eingeführt. Er ersetzte den bisherigen Status »Offen, VK offen« und wird nur noch für Rezepte gesetzt, die tatsächlich eine offene Besorger-Position haben und deshalb nicht taxiert werden dürfen.
Auf Betreiben der Sozialversicherungsträger dürfen neben e-Rezepten auch jene Rezepte nicht mit offenen Besorgerpositionen taxiert werden, die einer Anspruchsprüfung durch die Apotheken unterliegen. Derzeit sind das alle Papierrezepte, welche über den Betriebsparameter »WAHLETIK - Rezept- oder Wahlarztetiketten Anspruchsprüfung« als Wahlarzt-Rezepte gelten.
Der Rezeptstatus »Offen, Besorger offen« gilt deshalb seit Auslieferung einer Patchversion Ende Januar auch für Wahlarzt-Rezepte mit offenen Besorgerpositionen. Diese Rezepte können somit erst taxiert werden, wenn alle Positionen abgegeben worden sind.
Leere Verordnungszeilen in e-Rezepten
In der Vergangenheit kam es in einigen Fällen zur Anzeige leerer oranger Verordnungszeilen unter e-Rezept-Positionen. Die Anzeige der Zeilen an sich war ein Fehler, denn es gab bei den betreffenden Abgaben keine Veränderung zur Verordnung. Das Programmverhalten wurde richtiggestellt.