Taxierung von e-Rezepten mit Abgaben ohne Verordnung
Die Abrechnung von e-Rezepten mit Abgaben ohne Verordnung führt in der Regel zu einer Retaxierung seitens der Krankenkasse. Arzt oder Ärztin bzw Apotheke muss auf dem Papierbeleg die Abgabe ohne Verordnung begründen. Von nun an können e-Rezepte mit Abgaben ohne Verordnung nur noch mit dem Kennzeichen »Papierbeleg beachten« taxiert werden. Beim Versuch, ein solches Rezept zu taxieren, wird darauf hingewiesen und der Nachdruck des Rezepts angeboten.

Verordnete Menge bei e-Rezept-Positionen
Gelegentlich konnte es vorkommen, dass für e-Rezept-Positionen in der Rezeptabrechnung keine verordnete Menge ermittelt werden konnte. Das Programmverhalten wurde richtiggestellt.
Ferner wurde in diesen Fällen fälschlicherweise von »0« als verordnete Menge ausgegangen, wodurch das Rezept nicht automatisch taxiert wurde. Das Programmverhalten wurde richtiggestellt.