e-Rezept
Automatische Taxierung
Ab dieser Version werden e-Rezepte in folgenden Fällen nicht mehr automatisch taxiert:
–das Rezept enthält Abgaben, die keiner Verordnung zugeordnet sind (ausgenommen Applikationshilfen und Importspesen)
–der Gebührenbefreiungsstatus des e-Rezeptes wurde an der Tara oder in der Rezeptabrechnung geändert
–die SVNr wurde an der Tara oder in der Rezeptabrechnung geändert
–das Rezept weist einen Kostenanteil oder eine Lösungsmitteltaxe auf, für die die Plausibilitätsprüfung anschlägt (Betrag unglaubwürdig hoch)
Diese Rezepte werden mit einem Taxierfehler versehen und können nur in Folge nur manuell taxiert werden.
Darüber hinaus wurden im Dialog »e-Rezepte« mit einem neuen Button (Zahnrad) Einstellungen eingeführt, über die weitere e-Rezepte aus der automatischen Taxierung ausgenommen werden können.
Die Werte für die Anzahl der Positionen, die Anzahl der Rezeptgebühren und den KKP der Hochpreiser ergeben sich aus dem Betriebsparameter »RA_PARAM«, der auch für die Plausibilitätskontrollen im Rahmen der manuellen Taxierung angewandt wird.
Filter im Dialog "e-Rezepte"
Auch über die Filter können besondere e-Rezepte gezielt gegriffen werden. Insbesondere wurde der Filter »Hilfskennzeichen« durch den Filter »Veränderung zur Verordnung« ersetzt. Mit diesem Filter können e-Rezepte gefiltert werden, die eine oder mehrere der nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
- |
Austauschartikel |
das Rezept enthält von der Verordnung abweichende Abgaben (Austauschartikel) |
- |
Nur teurere Austauschartikel |
das Rezept enthält von der Verordnung abweichende Abgaben (Austauschartikel), die teurer als die Verordnung sind |
- |
Unterschiedliche Mengen zur Verordnung |
das Rezept enthält von der Verordnung mengenmäßig abweichende Abgaben |
- |
Nur Mindermengen |
das Rezept enthält die Verordnung mengenmäßig unterschreitende Abgaben |
- |
Nur Mehrmengen |
das Rezept enthält die Verordnung mengenmäßig überschreitende Abgaben |
- |
Befreiungsstatus geändert |
der Befreiungsstatus des Rezeptes wurde an der Tara oder in der Rezeptabrechnung geändert |
- |
Rezepte mit Abgaben ohne Verordnung |
das Rezept enthält Abgaben ohne Verordnung (ausgenommen Applikationshilfen und Importspesen) |
e-Rezepte und Papierbelege
Im Kapitel »Tara« finden Sie im Abschnitt »e-Rezepte und Papierbelege« die Beschreibung jener Situationen, unter denen e-Rezepte bereits an der Tara mit dem Kennzeichen »Papierbeleg beachten« versehen werden und der Ausdruck des Papierbelegs auch angeboten wird. Diese e-Rezepte sind in der Rezeptabrechnung mit dem Papierbeleg von Hand abzurechnen. Mit dem Filter »Papierkennzeichen« können Sie diese e-Rezepte auch im Dialog e-Rezepte greifen.
Verwechseln Sie diese e-Rezepte nicht mit jenen e-Rezepten, die nach der automatischen Taxierung mit dem Taxierfehler »Papierbeleg erforderlich« gekennzeichnet werden. Hierbei handelt es sich um e-Rezepte, für die es beim Abschluss an der Tara keine Rückmeldung des e-Card-Systems gab. Auch diese Rezepte sind von Hand zu taxieren. Im Rahmen der Taxierung wird der Ausdruck des jeweiligen Papierbelegs angeboten.
Beachten Sie, dass die mit dem Taxierfehler »Papierbeleg erforderlich« beschriebenen e-Rezepte nicht im Vorfeld über einen Filter gegriffen werden können, sondern erst im Rahmen der automatischen Taxierung erkannt werden. Es steht zu erwarten, dass diese Fehlerquote mit zunehmender Stabilität im Betrieb des e-Card-Systems abnehmen wird.
Anzeige von Verordnungen in der Taxierung
Die Taxierung zeigt bei e-Rezepten auch die Verordnungen an, sofern sie von den Abgaben abweichen (verschiedene Artikel oder verschiedene Mengen). Die Verordnungen werden stets unterhalb der jeweiligen Abgaben angezeigt. Verordnungen, für die keine Abgaben erfolgten, werden nicht angezeigt.
Abgaben, die keiner Verordnung zugeordnet wurden, werden mit einer Verordnungszeile "keine Verordnung" angezeigt. Diese Abgaben können, sofern es sich nicht um Applikationshilfen oder Importspesen handelt, zu Retaxierungen führen. Prüfen Sie, ob der Papierbeleg die benötigte Verordnung ausweist, und rechnen Sie das gegenständliche Rezept entweder mit dem Papierbeleg ab, oder stellen Sie die Zuordnung der Abgabe zur richtigen Verordnung durch ein Storno und Wiederaufnahme an der Tara richtig.
Nicht jede angezeigte Verordnung ist jedoch ein Indiz für einen Fehlerfall. Da magistrale Zubereitungen und Sonstige Mittel (zB Importartikel) ohne PZN verordnet werden, werden diese Verordnungen in Ermangelung einer Vergleichsmöglichkeit grundsätzlich unter den jeweiligen Abgaben gezeigt. Die Anzeige der Verordnungen dient in diesen Fällen also lediglich einer visuellen Kontrolle, ob das Rezept korrekt behandelt wurde und taxiert werden kann. Sie ist kein Hinweis, dass das Rezept etwa als Papierbeleg von Hand abzurechnen wäre.
In diesem Zusammenhang: Über die Verordnungszeile der magistralen Zubereitung kann mittels Kontextmenü die magistrale Verordnung in einem eigenen Notepad-Fenster geöffnet werden.
Ordinationsbedarf
Seit Einführung des e-Rezeptes wird die Ordnungsgruppe zur Taxierung bereits von der Tara zur Rezeptabrechnung mitgegeben. Nutzen Sie daher für die Erfassung von Ordinationsbedarf den Button »Rezept Sonstige« bzw den Button »Ordinationsbedarf« im Versichertendaten-Dialog, um diese Rezepte von vornherein richtig in die Rezeptabrechnung einzuordnen.
In diesem Zusammenhang sei ergänzend erwähnt: Der Wechsel der Ordnungsgruppe von 0 auf 9, 12 und 15 ist in der Rezeptabrechnung wieder zugelassen, falls doch einmal etwas schief gegangen ist.
Sonstiges
Wurden magistrale Zubereitungen von e-Rezepten in der Rezeptabrechnung geändert, so verloren sie die Zuordnung zu ihrer Verordnung gemäß e-Rezept. Dies konnte zu Retaxierungen führen. Das Programmverhalten wurde richtig gestellt.